Kulturgroschen Ahrenshoop
Ihr Beitrag für eine vielfältige und lebendige Kunst- und Kulturszene im Ostseebad Ahrenshoop
Kunst und Kultur haben im Ostseebad Ahrenshoop eine über 130-jährige Tradition, die ihren Anfang in der Gründung der Künstlerkolonie Ahrenshoop im Jahr 1892 nahm. Durch die Zeitgeschichte hindurch ist Ahrenshoop Sehnsuchtsort für zahlreiche Kunst- und Kulturschaffende unterschiedlicher Sparten geblieben. Sie alle haben das Flair des Ortes bereichert und seine Identität nachhaltig geprägt.
Die Bewahrung und Entwicklung ihres kulturellen Erbes ist der Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop ein besonderes Anliegen. Ihr Ziel ist es, das Ostseebad Ahrenshoop als modernen und lebendigen Ort der Künste zu leben und weiterhin mit einem vielfältigen Kunst- und Kulturangebot für ihre Gäste erlebbar zu machen.
Was ist der Kulturgroschen Ahrenshoop?
Zur nachhaltigen Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten in Ahrenshoop hat das Ostseebad Ahrenshoop den Kulturgroschen eingeführt. Dieser wird durch einen kleinen Teil aus dem Gästebeitrag, der Kurabgabe finanziert.
Im Rahmen einer jährlichen Projektförderung sollen mit dem Kulturgroschen künstlerische und kulturelle Einzelvorhaben im Ostseebad Ahrenshoop unterstützt werden. Die Fördermittel können von Kunst- und Kulturschaffenden einmal jährlich beantragt werden.
Im Rahmen des Förderprogramms Kulturgroschen Ahrenshoop, tragen somit alle Akteure – Kunst- und Kulturschaffende, Gäste und Gemeinde – gemeinsam zur Belebung und Weiterentwicklung der Kunst- und Kulturszene im Ostseebad Ahrenshoop bei.
Projektförderung – Was wird gefördert?
Der Kulturgroschen fördert kulturelle Veranstaltungen und Projekte aller künstlerischer Sparten wie z.B.
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Film
- Kulturelle Bildung
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Literatur
- Musik
- Medienkunst
sowie spartenübergreifende Vorhaben.
Sämtliche Zuwendungsvoraussetzungen/ Förderkriterien sowie weitere Hinweise zum Verfahren sind in der Förderrichtlinie nachzulesen.
Projektförderung beantragen
Die Projektförderung muss mittels eines schriftlichen Antrages erfolgen, der sich aus den folgenden Unterlagen (Download und Bearbeitung möglich) zusammensetzt:
- ein Antragsformular
- ein Kosten- und Finanzierungsplan
- eine Projektskizze
- Nachweis über Vorsteuerabzugsberechtigung, wenn vorhanden
Der vollständige Antrag ist fristgerecht bei der Kurverwaltung Ostseebad Ahrenshoop einzureichen.
Er kann an die Post-Adresse Kirchnersgang 2, 18347 Ostseebad Ahrenshoop gesendet oder elektronisch an kulturgroschen@ostseebad-ahrenshoop.de übermittelt werden.
01. November 2024
Antragsfrist für Vorhaben in 2025
Anträge zur Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten, die im Jahr 2025 stattfinden sollen, sind bis 01.11. 2024 zu stellen.
Es können nur vollständige Antragsunterlagen berücksichtigt werden.
Antragsunterlagen
Förderrichtlinie
Förderkriterien und andere wichtige Informationen zum Verfahren der Projektförderung sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Kontakt
Kurverwaltung Ostseebad Ahrenshoop
Kirchnersgang 2
18347 Ostseebad Ahrenshoop
Tel. 038220-6666 11
E-Mail: kulturgroschen@ostseebad-ahrenshoop.de